Umweltschutz im Islam (teil 7 von 7): Schutz von Mensch und Umwelt vor Schaden

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Beschreibung: Der Islam legt nicht nur Wert darauf, die Grundelemente der Umwelt zum Nutzen der heutigen und der zukünftigen Generationen zu erhalten, er ist auch darauf bedacht, die Menschen und die Umwelt vor schädigenden Einfüssen externer Faktoren wie chemische Produkte und Abfälle zu schützen.

  • von Dr. A. Bagader, Dr. A. El-Sabbagh, Dr. M. Al-Glayand, und Dr. M. Samarrai (herausgegeben von IslamReligion.com)
  • Veröffentlicht am 10 May 2010
  • Zuletzt verändert am 10 May 2010
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Arm Bester

Environmental_Protection_in_Islam_(part_7_of_7)_001.jpgSchädigung jeglicher Art ist im Islam verboten.  Eines der Grundprinzipien des Islamischen Gesetzes ist die prophetische Erklärung: 

“Es soll keinen Schaden und keine Zufügung von Schaden geben.” (Al-Hakim)[1]

Schaden und Verderben vorzubeugen, bevor sie auftreten, ist besser als behandeln.  Eine andere juristische Regel im Islamischen Gesetz lautet: “Das Abwenden von Schaden hat Vorrang vor dem Erringen von Vorteilen.“  Dementsprechend sollten alle Handlungen, die darauf zielen, Gutes zu erreichen und Vorteile zu sichern, indem menschliche Bedürfnisse befriedigt, Dienste bereitgestellt und Landwirtschaft, Industrie und Kommunikationsmittel entwickelt werden, ohne bemerkenswerte Schädigung, Verletzung  oder Verwüstung durchgeführt werden.   Deshalb ist es absolut erforderlich, dass bei der Überlegung, Planung und Durchführung derartiger Aktivitäten Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, damit sie - soweit möglich- weder Schaden noch Verwüstung mit sich bringen oder dazu führen. 

1.      Müll, Abwasser, Reinigungsmittel und andere giftige und schädliche Substanzen  

Abfallprodukte und freigesetzte Abgase, die alltäglichen menschlichen Ursprungs sind oder industriellen Aktivitäten und dem Gebrauch moderner, fortschrittlicher Technologien entstammen, sollten sorgfältig entsorgt oder beseitigt werden, um die Umwelt vor Verfall und Entstellung zu schützen.  Es ist ebenfalls wesentlich, den Menschen vor den Effekten schädlicher Einflüsse dieser Abfälle auf die Umwelt und deren Schönheit und Lebenskraft zu schützen, sowie der Schutz anderer Umweltfaktoren.  Die Anhäufung von Abfällen ist größtenteils ein Ergebnis unserer Verschwendung.  Das Verbot der Verschwendung im Islam erfordert die Wiederverwendung von Gütern und das Recycling von Materialien und Abfallprodukten, soweit es möglich ist, anstatt damit Mülldeponien zu füllen. 

Der Prophet verbot, sich in eine Wasserquelle, auf einem Weg, an einem schattigen Ort oder in ein Erdloch, in dem ein Lebewesen wohnen könnte, zu erleichtern.[2]  Der Wert, der diesen Verboten zugrundeliegt, sollte ebenfalls auf die Verschmutzung  seltener Resourcen und Lebensräume allgemein angewendet werden.  Abfallprodukte, Abgase und ähnliche Verunreiniger sollten an ihrer Quelle mit den bestmöglichen Mitteln behandelt werden und bei deren Deponierung müssen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um schädigende Nebeneffekte, die zu ähnlichen oder größeren Schäden oder Verletzungen führen, zu vermeiden.  Das juristische Prinzip in diesem Zusammenhang ist: “Schaden soll nicht mit Mitteln ähnlichen oder größeren Schadens beseitigt werden.“   

Dies trifft auf die schädlichen Auswirkungen von Reinigungsmitteln und anderen giftigen oder schädlichen Substanzen zu, die zu Hause, in Fabriken, in der Landwirtschaft und anderen öffentlichen oder privaten Bereichen verwendet werden.  Es absolut notwendig, alle möglichen Schritte zu unternehmen, um deren schädigenden Auswirkungen zu verhindern und vermeiden, bevor sie auftreten, um den Menschen und sein natürliches und soziales Umfeld zu beschützen.  Wenn der Schaden, der von diesen Substanzen ausgeht, sich tatsächlich als größer erweist als ihr Nutzen, dann sollten sie verboten werden.  In diesem Fall sollten wir uns nach einer wirkungsvollen und harmlosen oder wenigstens weniger schädlichen Alternative umsehen.

2.      Pestizide

Dieselben Prinzipien gelten genauso für alle Pestizide, einschließlich Insektizide und Herbizide.  Die Verwendung derartiger Substanzen sollte in der Gegenwart und in Zukunft keinerlei Schaden oder negative Auswirkungen auf Menschen oder die Umwelt verursachen.  Daher ist die Kontrolle und das Verbot dessen, was für Menschen oder die Ökosysteme zu Schaden oder negative Auswirkungen führen kann, wichtig, auch wenn diese Kontrolle oder das Verbot die persönlichen Interessen einiger Individuen beeinträchtigen könnte.  Dies stimmt mit dem Prinzip überein, das besagt: „Eine private Verletzung ist in Kauf zu nehmen, um eine Verletzung der Allgemeinheit zu abzuwenden.“  Alle erlaubten und legitimierten Mittel sollten angewandt werden, um Schaden oder Verletzungen zu vermeiden, vorausgesetzt, dass derartige Mittel nicht zu ähnlichem oder größerem Schaden führen oder ihn verursachen.  Das juristische Prinzip, das hier zur Anwendung kommt, ist: „Das geringere zweier Übel ist zu wählen.“  Wenn die Anwendung solcher Pestizide unvermeidbar ist, dann macht: „die große Not verbotene Dinge erlaubt.”  Allerdings sollte „Jede Notwendigkeit ihrem Wert entsprechend abgeschätzt werden”, und “das, was aufgrund einer Entschuldigung erlaubt wurde, hört auf, erlaubt zu sein, wenn die Entschuldigung verschwindet.“ 

Die ausgewähltesten und am wenigsten schädlichen Maßnahmen zur Seuchenkontrolle werden durch diese Werte und Prinzipien des Islam erforderlich gemacht.  Vorbeugende Maßnahmen, biologische Kontrollen, ungiftige Mittel zur Abschreckung (Repellentien), biologisch abbaubare Substanzen und Pestizide mit einem kleinen Wirkungsspektrum sollten, wann immer es möglich ist, vor zerstörerischen Alternativen zur Anwendung kommen.  Außerdem sollte ihre Anwendung sorgfältig berechnet werden, um menschliches Leben, Ernten und Vieh mit höchster Wirksamkeit und Leistung zu schützen; und indem der geringste Einfluss auf Gottes  Schöpfung ausgeübt wird. 

3.      Radioaktive Substanzen

Das oben genannte Prinzip gilt ebenso für radioactive Substanzen, die nicht nur außerordentlich giftig sind, sondern es auch für extrem lange Zeit bleiben.  Wir sollten vorbeugen und die schädlichen Auswirkungen ihrer Verwendung auf Menschen und Ökosysteme vermeiden.  Es ist ebenfalls unerläßlich, dass wir jeglichen Atommüll zufriedenstellend deponieren.  Besondere Vorkehrungen sind notwendig, um dem Entweichen radioaktiver Strahlung, sei es durch Nachlässigkeit oder durch Schäden, vorzubeugen, und um alle schädigenden Auswirkungen beim Test nuklearer Explosionen zu vermeiden.  

4.      Lärm 

Da Industrie, Massenmedien und Transport normalerweise von Lärm begleitet werden, ist es notwendig, nach Möglichkeiten Ausschau zu halten, um den Lärm zu vermeiden und zu verringern.  Lärm besitzt einen schädlichen Einfluss auf den Menschen und die Lebewesen in der Umwelt – daher die Notwendigkeit diesen Schaden zu reduzieren und ihm so weit wie möglich und mit jedem Mittel vorzubeugen, den Regelungen und Anweisungen des islamischen Gesetzes entsprechend. 

5.      Berauschendes und andere Drogen 

Es steht fest, dass Rauschmittel und Narkotika eine schädliche Wirkung auf die körperliche und geistige Gesundheit von Menschen haben, und dementsprechend auch auf sein Leben und seinen Verstand; seine Nachkommen, seine Arbeit, sein Vermögen, seine Ehre und seine Rechtschaffenheit.  Es wurde bewiesen, dass Rauschmittel und andere Drogen beträchtliche körperliche, gesellschaftliche und psychologische Störungen verursachen.  Daher sind Rauschmittel aller Art und den Geist beeinträchtigende Drogen im Islam verboten.  Ihre Herstellung und Vermarktung ist ebenso verboten wie alles, das damit verbunden ist oder ihre Herstellung unterstützt.  Dies zeigt seit 14 Jahrhunderten die Sorge der islamischen Gesetzgebung um den Schutz des menschlichen Lebens und die Bewahrung des sozialen und physischen Umfelds vor Verwüstung, Schaden und Verschmutzung. 

6.      Naturkatastrophen

Alle notwendigen Vorkehrungen sollten getroffen werden, um die Auswirkungen von Naturkatastrophen, die Mensch und Umwelt betreffen, wie Fluten, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Stürme, Waldbrände, Verwüstungen, Plagen und Epidemien, möglichst gering zu halten.  Es muss erkannt werden, dass Naturkatastrophen manchmal, zumindest zum Teil, durch die Taten von Menschen verursacht werden, und dass die Konsequenzen ihres Auftretens den Verlust von Menschenleben und Reichtum in vielen Fällen durch unangemessene Besiedelung, Bauweise und landwirtschaftliche Nutzungspraktiken noch verschlimmert werden.  Entsprechend kann ihr Einfluss durch vorausschauende Planung abgemildert werden, die auf dem Verständnis der natürlichen Prozesse basiert.  Ungeeignete landwirtschaftliche Nutzungspraktiken und Aktivitäten sollten in Landstrichen, die inhärent, potential oder zufallsbedingt für einen Bruch des natürlichen Prozesses verwundbar sind, nicht gestattet werden.  

Der Schutz des menschlichen Lebens, des Eigentums und der Interessen ist wesentlich und notwendig, und “was unbedingt erforderlich ist, um eine zwingende Pflicht zu erfüllen, ist selbst eine Verpflichtung“.  Das islamische Gesetz enthält auch: “Schaden sollte entfernt werden” und “Schaden sollte so gut wie möglich beseitigt werden”.  Allerdings sollten die verwendeten Schutzmaßnahmen keine negative Auswirkungen nach sich ziehen, gemäß dem Prinzip: “Schaden soll nicht mit Mitteln ähnlichen oder größeren Schadens beseitigt werden.“      



Footnotes:

[1] Dieses und die folgenden gesetzlichen Prinzipien sind wohlbekannt und - obwohl sie auch anderswo zitiert werden – kann man sie in folgenden Büchern finden: al-Ashbah wa ‘n-Naza ‘ir by Jalal ad-Din as-Suyuti and Zayn al-Abidin ibn Nujaym, und in den Majalat al- Ahkam al-’Adliyah.

[2] Abu Dawud

Arm Bester

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