Was der Islam über Kinder sagt (teil 5 von 5): Sorge & Fairness

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Beschreibung: Rechte sind in allen Dingen eingebettet, die Kinder betreffen.

  • von Aisha Stacey (© 2016 IslamReligion.com)
  • Veröffentlicht am 20 Jun 2016
  • Zuletzt verändert am 20 Jun 2016
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Arm Bester

What_Islam_says_about_Children_(part_5_of_5)_001.jpgIn den vorigen vier Artikeln haben wir diskutiert, was der Islam über Kinder sagt.  insbesondere über die Rechte von Kindern.  In diesem letzten Artikel werden wir über einige Dinge sprechen, die Kinder betreffen, aber die auf den ersten Blick nichts mit den Rechten von Kindern zu tun zu haben scheinen.  Die Themen sind das Sorgerecht, Geschenke und Gerechtigkeit unter Geschwistern.  Wir werden entdecken, dass die Rechte von Kindern und ihre Interessen in allen Angelegenheiten eingebettet sind, die Kinder betreffen.   

Sorgerecht

Das Hauptthema in Sorgerechtsstreiten ist, was das Beste für das Kind wäre.  Ibn Qudaamah al-Maqdisi, ein islamischer Gelehrter des zwölften Jahrhunderts, sagte: "Das Sorgerecht sollte sich nach dem Kind richten, es sollte nicht auf irgendeine Weise gegeben werden, die für sein Wohl und sein religiöses Engagement schädlich sein wird."[1]

Wenn eine Ehe endet und es einen Streit gibt, wer das Sorgerecht für die Kinder haben sollte oder wer sie finanziell unterstützen soll; dann ist die Lösung in den Lehren des Islam zu finden.  Bis das Kind das Alter der Entscheidungsfindung erreicht, steht das Sorgerecht eher der Mutter zu als dem Vater, bis sie wieder heiratet, in diesem Fall steht es dem Vater zu.  So ist es, außer wenn er sich mit der Mutter auf etwas einigt, das für ihr Kind besser ist.  Muslimische Gelehrte vertraten jahrhundertelang unterschiedliche Meinungen bezüglich des Sorgerechts, allerdings sind sie sich darüber einig, dass das Interesse des Kindes Vorrang haben muss. 

Eine geschiedene Frau, deren Exmann das Sorgerecht für ihr Kind beanspruchte, ging zum Propheten Muhammad, Gottes Segen und Frieden seien auf ihm, und sagte: "Meine Gebärmutter war für meinen Sohn ein Gefäß und meine Brüste gaben ihm zu trinken, und mein Schoß war eine Zuflucht für ihn, aber sein Vater hat mich geschieden, und er will ihn mir wegnehmen.  Der Prophet Muhammad sprach zu ihr: "Du hast mehr Recht an ihm, solange du nicht heiratest."[2]

Gemäß dem Islam ist das Alter der Entscheidungsfindung mit sieben oder acht, zu dieser Zeit endet die offizielle Zeitspanne der Sorge und die Zeitspanne der kafalah oder Unterstützung beginnt.  Diese Zeitspanne dauert an, bis das Kind in die Pubertät kommt, dann kann das Kind frei wählen, bei welchem Elternteil er oder sie leben möchte.  Die Wahl wird jedoch an die Notwendigkeit bestimmter Bedingungen gebunden, die erfüllt werden müssen. 

Diese Bedingungen beinhalten, dass der Elternteil oder Vormund ein Muslim ist, der in der Lage ist, Verantwortung zu tragen (d.h. ein Erwachsener von gesundem Geist), mit gutem Chatakter und in der Lage, alle Verpflichtungen dem Kind gegenüber zu erfüllen. 

Unterhalt ist für den Vater Pflicht, egal ob die Mutter reich ist oder arm.  Er ist verantwortlich für Unterkunft, Essen, Trinken, Kleidung und Ausbildung und andere alltäglichen Bedüfnisse.  Der Geldbetrag ist allerdings abhängig von den Lebensumständen und den Mitteln des Vaters.  Jede Situation ist anders.

"Jeder soll aus seiner Fülle ausgeben, wenn er die Fülle hat; und der, dessen Mittel beschränkt sind, soll gemäß dem ausgeben, was ihm Gott gegeben hat. Gott fordert von keiner Seele etwas über das hinaus, was Er ihr gegeben hat. Gott wird nach einer Bedrängnis Erleichterung schaffen."  (Quran 65:7)

Fairness & Geschenke

Der Islam sagt uns, dass es wichtig ist, Kinder gerecht zu behandeln.  Der Prophet Muhammad, Gottes Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: "Fürchtet Gott und behandelt eure Kinder gerecht."[3]

In Bezug auf die Ausgaben bedeutet dies, jedem Kind das zu geben, was es benötigt.  Beispielsweise braucht ein Kind eine Schuluniform, die $200 kostet, während die Uniform eines anderen Kindes nur $100 kostet.  Ein anderes Beispiel wäre, wenn ein Kind heiratet und die Eltern dies arrangiert haben, dann sollten sie dasselbe für andere Kinder auch tun, wenn sie heiraten wollen. 

Es ist nicht erlaubt, ein Geschlecht vor dem anderen, oder ein Kind vor dem anderen zu bevorzugen. Dies kann zu einer Rivalität unter Geschwistern, Eifersucht und schlechten Gefühlen innerhalb der Familie führen.  In extremen Fällen kann es zum Bruch der Familienbande kommen. 

Einige Gelehrte sind der Meinung, dass es erlaubt sei, unter besonderen Umständen bei der Gabe von Geschenken eine Bevorzugung zu zeigen.  Beispielsweise kann es gestattet sein, wenn jemand behindert ist oder eine große Familie hat oder mit der Suche nach Wissen beschäftigt ist oder wenn es einen anderen Grund dafür gibt, dass er auf eine außergewöhnliche finanzielle Hilfe angewiesen ist.  Es kann auch gestattet sein, Geschenke oder Geld von deinen  Kindern zurückzubehalten, wenn sie verbotene Dinge tun.[4]

Sheikh IbnUthamien, ein bekannter islamischer Gelehrter des 20. Jahrhunderts, sagte: "Wenn ein Elternteil einem seiner Kinder finanzielle Unterstützung zusagt, um eine Notwendigkeit zu erfüllen, wie eine medizinische Behandlung, die Kosten für eine Hochzeit, die Kosten für einen Geschäftsstart, etc., dann wird dies nicht als Ungerechtigkeit und Unfairness eingestuft.  Ein derartiges Geschenk würde unter das Recht fallen, die wesentlichen Bedürfnisse von Kindern zu erfüllen, das ein Erfordernis ist, das Eltern erfüllen müssen. 

"Seid gerecht, das ist der Gottesfurcht näher." (Quran 5:8)

Der Islam ist eine Religion der Gerechtigkeit und des Respekts.  Er ist eine Religion, die sehr große Betonung auf Rechte und Verantwortung legt.  Er ist eine Religion, die sich um die Bedürfnisse des Einzelnen sorgt, solange sie nicht mit den Bedürfnissen der Gemeinschaft kollidieren.  Kinder besitzen bestimmte Rechte, das wichtigste, das sie Gott kennen und lieben.  Die Eltern (Sorgeberechtigten und Pfleger) sind es, die für die Kinder, die unter ihrer Obhut stehen, für Nahrung, Kleidung, Bildung und Erziehung verantwortlich sind. 



Fußnoten:

[1] Al-Mughni (8/190). 

[2] Imam Ahmad, Abu Dawud.

[3] Sahieh Bukhari, Sahieh Muslim

[4] Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah (16/193)

Arm Bester

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